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Einzelberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen


Einzelberatungstermine nach Anmeldung, Dienstag, 20. Januar, 9:30 bis 16:30 Uhr

Sie haben Ihre Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben, wollen aber in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Dann können oder müssen Sie Ihre ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Das deutsche Anerkennungsgesetz schafft einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland und vom Aufenthaltsstatus. Das Beratungszentrum berät und unterstützt Antragstellende aus dem Regierungsbezirk Freiburg im gesamten Verfahrensverlauf.
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