Bildungszeitgesetz

Die meisten Angestellten haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt. Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Es sind Fortbildungen zur beruflichen Bildung, zur Qualifizierung für das Ehrenamt sowie zur politischen Bildung möglich, die mindestens 6 Stunden pro Tag umfassen. Die vhs Rottweil ist zertifizierter Anbieter für Bildungszeitangebote.
Weitere Detailfragen werden auf www.bildungszeitgesetz.de beantwortet.