Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Anmeldung

Für unsere Veranstaltungen ist eine Anmeldung vor Kursbeginn notwendig. Ausgenommen davon sind Einzelvorträge und kostenlose Veranstaltungen, bei denen klar gekennzeichnet ist, dass eine Anmeldung nicht erforderlich ist. Anmeldungen werden schriftlich, per Telefax unter 0741/51220, per E-Mail unter info@vhs-rottweil.de, online über www.vhs-rottweil.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 0741/494-444 oder 494-445 entgegen genommen. Auch die telefonische Anmeldung ist verbindlich. Mit Annahme der Anmeldung durch die Volkshochschule kommt ein Vertrag zustande. Er verpflichtet zur Zahlung des Kursbeitrags.
Anmeldebestätigungen werden nur  auf Anfrage zugesandt.
Bitte vermerken Sie sich daher Ihre Kursdaten. Sie können sie jederzeit auf unserer Homapge einsehen und/oder von dieser ausdrucken.
Bei Deutsch-Integrationskursen ist ein vorheriges Beratungsgespräch vor der Anmeldung verpflichtend.

2.) Kursbeitragszahlung

Die vhs bittet um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (siehe Ende des Programmhefts). Der Kursbeitrag wird in der Regel ca. vier Wochen nach Kursbeginn vom Konto abgebuch. Sofern kein SEPA-Mandat erteilt wurde, bitten wir um Überweisung nach Rechnungsstellung. Barzahlung ist nicht möglich.
Im Kursbeitrag sind die Kosten für Lehrbuch, Unterrichtsmaterial oder andere Materialien in der Regel nicht enthalten.

3.) Kursbeitragsermäßigung

Empfänger von Bürgergeld oder SGB XII sowie Inhaber/innen eines Schwerbehindertenausweises (Grad der Behinderung ab 50%) erhalten gegen Vorlage eines Nachweises 40% Entgeltermäßigung. Die Regelungen des Familienpasses der Stadt Rottweil finden ebenfalls Anwendung. Schüler/innen erhalten gegen Vorlage eines Nachweises 25% Entgeltermäßigung.
Ein entsprechender Nachweis muss eine Woche vor Kursbeginn vorliegen.

4.) Abmeldung vom Kurs / Nichtantritt

Ein Rücktritt von der Kursanmeldung, mündlich oder schriftlich, ist nur bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Abmeldungen sind ausschließlich bei der vhs-Geschäftsstelle möglich. Eine Abmeldung beim Kursleiter ist nicht möglich.
Erfolgt die Abmeldung ab dem 6. Tag vor Kursbeginn, wird der volle Kursbeitragssatz fällig, auch wenn die Veranstaltung/der Kurs nicht besucht wird. Eine Erstattung der Kursgebühr ist nicht möglich, wenn die Abmeldung kurzfristiger als 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt. Der angemeldete Teilnehmende kann jedoch zum Zeitpunkt der Abmeldung eine Ersatzperson benennen. In diesem Fall wird  eine Stornogebühr von 50% berechnet.

5.) Bedingungen für das Zustandekommen eines Kurses

Zur Durchführung eines Kurses ist eine Mindestzahl von in der Regel 5 bis 10 Teilnehmenden erforderlich. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Volkshochschule vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht im Einwirkungsbereich der Volkshochschule liegen (z.B. Ausfall des Dozenten wegen Krankheit oder Tod), nicht durchgeführt werden kann. Über den Ausfall des Kurses werden die angemeldeten Personen kurzfristig informiert.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl können Kurse durchgeführt werden, wenn sich alle Teilnehmenden am 1. Kurstermin zur Zahlung eines höheren Kursbeitrags bzw. Verringerung der Anzahl der Unterrichtseinheiten bereit erklären.
Bei Sprachkursen greift eine festgelegte Kurspreisstaffelung. Der Kursleiter/Die Kursleiterin erläutert diese Preisstaffelung der Kursbeiträge in der ersten Kursstunde.

6.) Ferien

Während der Schulferien und an Feiertagen finden (in der Regel) keine vhs-Veranstaltungen statt. Ausnahmen werden in der Ausschreibung ausdrücklich angegeben.

7.) Beachtung der Hausordnung

Die Veranstaltungen der vhs finden in der Regel in öffentlichen Schulen und vhs-eigenen Kursräumen statt. Es gilt die jeweilige Hausordnung (vhs-Benutzungsordnung).
Rauchen ist in keinem Raum oder Treppenhaus gestattet.

8.) Haftung

Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmende ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

9.) Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle Früheren ihre Gültigkeit.